Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.07.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1976 - VI C 50.72   

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BVerwG, 30.06.1976 - VI C 50.72 (https://dejure.org/1976,3189)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1976 - VI C 50.72 (https://dejure.org/1976,3189)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - VI C 50.72 (https://dejure.org/1976,3189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich von Minderarbeit im Rahmen einer Arbeitszeitregelung - Lokomotivführer im Sonderdienst der Bundesbahn - Dienstschichtdauer im Lokomotivfahrdienst der Bundesbahn - Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Dienstleistungen - Voraussetzungen für die Diensteinteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.03.1975 - II C 35.72

    Ruhepause

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1976 - VI C 50.72
    Zum Ausgleich von Minderarbeit im Rahmen der Arbeitszeitregelung für einen Lokomotivführer im sogenannten Sonderdienst der Deutschen Bundesbahn (im Anschluß an BVerwGE 48, 99).

    Dies hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung BVerwGE 48, 99 (102 ff.) [BVerwG 06.03.1975 - II C 35/72] - u.a. unter Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 79.63 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 2 = ZBR 1967, 317) - mit überzeugender Begründung dargelegt.

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsauffassung an; sie steht auch im Einklang mit der oben schon angeführten Grundsatzentscheidung BVerwGE 48, 99 (102 ff.) [BVerwG 06.03.1975 - II C 35/72].

    Auch insoweit kann auf die wiederholt angeführte Entscheidung BVerwGE 48, 99 (105) [BVerwG 06.03.1975 - II C 35/72] verwiesen werden.

  • BVerwG, 08.03.1967 - VI C 79.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1976 - VI C 50.72
    Dies hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung BVerwGE 48, 99 (102 ff.) [BVerwG 06.03.1975 - II C 35/72] - u.a. unter Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 79.63 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 2 = ZBR 1967, 317) - mit überzeugender Begründung dargelegt.

    Gegen die Zulässigkeit eines solchen Antrages bestehen keine durchgreifenden verfahrensrechtlichen Bedenken (vgl. Beschluß vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 79.63 - [Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 2]).

    Unter diesem Blickwinkel ist die Nachprüfungskompetenz des Revisionsgerichts gegeben und auch geboten (vgl. auch Beschluß vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 79.63 -).

  • BVerwG, 16.12.1960 - VII P 6.59

    Mitbestimmungsrecht hinsichtlich vor Einführung des Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1976 - VI C 50.72
    Denn die Gesamtheit der DDV und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen ist rechtlich "als Schlüssel zur Anwendung der im Bundesbeamtengesetz und in der Arbeitszeitverordnung enthaltenen arbeitszeitlichen Vorschriften auf die besonderen betriebsbedingten Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn" zu qualifizieren (so schon BVerwGE 11, 303 [307]).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 14.03

    Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.

    Die vom Kläger erhobene Klage, festzustellen, dass ihm für das Jahr 1998 eine weitere Zeitgutschrift in Höhe von 15, 4 Arbeitsstunden zusteht, ist zulässig (vgl. Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 50.72 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 13 S. 15; auch Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 18.03

    Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.

    Die vom Kläger erhobene Klage, festzustellen, dass ihm für das Jahr 1998 eine weitere Zeitgutschrift in Höhe von 15, 4 Arbeitsstunden zusteht, ist zulässig (vgl. Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 50.72 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 13 S. 15; auch Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 42.99 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 37).
  • VGH Bayern, 01.07.2016 - 3 ZB 13.611

    Kurzfristig "dienstfrei" für Beamten

    Im Rahmen von Schichtdienstregelungen ist es auch zulässig, Minderarbeit durch Mehrarbeit auszugleichen (BVerwG, B.v. 23.1.1991 - 2 B 120.90 - juris Rn. 4) und einen unvorhergesehenen Arbeitsausfall (d. h. einen Arbeitsausfall entgegen dem ursprünglichen Dienstplan) mit geleisteter Mehrarbeit zu saldieren mit der Folge, dass sich die durch Freizeit auszugleichende Mehrarbeit entsprechend reduziert (BVerwG, U.v. 6.3.1975 - II C 35.72 - BVerwGE 48, 99; U.v. 30.6.1976 - VI C 50.72 - ZBR 1976, 316).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 80.81
    Dies würde über die zulässige Konkretisierung der Dienstleistungspflicht des Beamten einerseits und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn andererseits durch die Dienstdauervorschrift "als Schlüssel zur Anwendung der im Bundesbeamtengesetz und in der Arbeitszeitverordnung enthaltenen arbeitszeitlichen Vorschriften auf die besonderen betriebsbedingten Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn" (vgl. BVerwGE 11, 303 [307]; Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 50.72 - [Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 13 = ZBR 1976, 316 f.]) hinausgehen (vgl. Urteile des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 47.80 und 48.80 -).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 48.80

    Wiederherstellung des klageabweisenden Urteils erster Instanz - Zurücklegung des

    Dies würde über die zulässige Konkretisierung der Dienstleistungspflicht des Beamten einerseits und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn andererseits durch die Dienstdauervorschrift "als Schlüssel zur Anwendung der im Bundesbeamtengesetz und in der Arbeitszeitverordnung enthaltenen arbeitszeitlichen Vorschriften auf die besonderen betriebsbedingten Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn" (vgl. BVerwGE 11, 303 [307]); Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 50.72 - ([Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 13 = ZBR 1976, 316 f.]) hinausgehen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.1976 - VI C 50.72   

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https://dejure.org/1976,3274
BVerwG, 26.07.1976 - VI C 50.72 (https://dejure.org/1976,3274)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1976 - VI C 50.72 (https://dejure.org/1976,3274)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1976 - VI C 50.72 (https://dejure.org/1976,3274)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Dienstleistungen als Lokomotivführer von mehr als 60 Stunden in einem siebentägigen Zeitraum - Abschließende materiellrechtliche Beurteilungen als Aufgabe einer Kostenentscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1976 - VI C 50.72
    Es wäre mit dem in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Prozeßökonomie nicht zu vereinbaren, wenn das Gericht im Rahmen der Kostenentscheidung schwierige und dazu noch - wie hier - nicht mehr aktuelle Rechtsfragen nachträglich abschließend klären müßte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] [177]; Beschlüsse vom 28. November 1967 - BVerwG II C 28.65 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 24 = Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 15] und vom 17. April 1973 - BVerwG II C 11.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.11.1967 - II C 28.65

    Entwidmung einer Lehrer-Dienstwohnung - Widerruf einer Erledigungserklärung des

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1976 - VI C 50.72
    Es wäre mit dem in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Prozeßökonomie nicht zu vereinbaren, wenn das Gericht im Rahmen der Kostenentscheidung schwierige und dazu noch - wie hier - nicht mehr aktuelle Rechtsfragen nachträglich abschließend klären müßte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] [177]; Beschlüsse vom 28. November 1967 - BVerwG II C 28.65 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 24 = Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 15] und vom 17. April 1973 - BVerwG II C 11.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.04.1973 - II C 11.73

    Kostenverteilung nach Eintritt einer Gesetzesänderung als erledigendes Ereignis -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1976 - VI C 50.72
    Es wäre mit dem in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Prozeßökonomie nicht zu vereinbaren, wenn das Gericht im Rahmen der Kostenentscheidung schwierige und dazu noch - wie hier - nicht mehr aktuelle Rechtsfragen nachträglich abschließend klären müßte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] [177]; Beschlüsse vom 28. November 1967 - BVerwG II C 28.65 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 24 = Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 15] und vom 17. April 1973 - BVerwG II C 11.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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